Clicky

Sie benötigen eine erweiterte
?

Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Weiler bei Monzingen an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
Meldebestätigung

Ihre Adresse

Hiermit bestelle ich

Ihre persönlichen Daten

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: {{formatter.format(order.amount)}}
Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Weiler bei Monzingen

Meldeamt Weiler bei Monzingen - Meldebescheinigung

Weiler bei Monzingen ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Bad Sobernheim an.
Landkreis Bad Kreuznach regierungsbezirk! (Rheinland-Pfalz)
Einwohner in Weiler bei Monzingen ca. 453
Weiler bei Monzingen PLZ 55627 und Telefonvorwahl 06754
Adresse der Verbandsverwaltung: Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim
Website: www.weiler-nahe.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist ein Dokument, das von der Meldebehörde (z.B. Einwohnermeldeamt) ausgestellt wird und bestätigt, dass eine Person an einer bestimmten Adresse gemeldet ist. Nach dem Meldegesetz ist in Deutschland jede Person verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in eine Wohnung oder ein Haus bei der Meldebehörde zu melden.
Die Meldebescheinigung enthält Informationen wie den Namen, die Anschrift und den Geburtstag der gemeldeten Person. Sie wird häufig bei der Eröffnung eines Bankkontos, bei der Beantragung von Leistungen der Sozialversicherung oder bei der Zulassung eines Fahrzeugs benötigt.

Woher bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist eine Bescheinigung, die bestätigt, dass Sie in Deutschland gemeldet sind. Sie wird in der Regel von der zuständigen Meldebehörde, also dem Bürgeramt oder der Gemeindeverwaltung, ausgestellt. Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen und einen Antrag stellen. Dazu müssen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie eventuell weitere Dokumente, wie zum Beispiel eine Meldebestätigung, vorlegen. Die Meldebescheinigung wird Ihnen dann ausgehändigt oder per Post zugesandt. In manchen Gemeinden ist es möglich, eine Meldebescheinigung auch online zu beantragen. In diesem Fall werden die erforderlichen Unterlagen eingereicht und die Meldebescheinigung wird per Post zugesandt.
Meldebestätigung Wikipedia

Als Meldebestätigung oder auch Anmeldebestätigung, bezeichnet man das bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt auf Verlangen ausgestellte Dokument, das als Nachweis der Meldung dient. Es gilt in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers und kann somit den Personalausweis ersetzen. Ebenfalls ist eine Meldebestätigung teilweise für Zweitwohnsitze nötig, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis eingetragen werden. In die Meldebestätigung werden in der Regel, unter anderem, der aktuelle Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell bisher vorhandene Wohnsitze, der Name sowie das Geburtsdatum eingetragen. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes


Unsere Serviceleistung zielt auf Entbürokratisierung, Vereinfachung von Behördengängen und Bürgerfreundlichkeit ab. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre persönliche Meldebescheinigung einfach und direkt in nur drei Schritten online zu beantragen, ohne den Weg zur Post auf sich nehmen oder Behörden kontaktieren und mit Telefonwarteschlangen und Sachbearbeitern kommunizieren zu müssen. 


Eine Meldebestätigung oder Anmeldebestätigung ist ein Dokument, das auf Verlangen bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt ausgestellt wird. Sie dient als Nachweis der Meldung und wird in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers akzeptiert, was den Personalausweis ersetzen kann. Insbesondere für Zweitwohnsitze ist eine Meldebestätigung teilweise erforderlich, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis vermerkt werden. Die Meldebestätigung enthält in der Regel Angaben wie den aktuellen Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell vorhandene frühere Wohnsitze, den Namen und das Geburtsdatum. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes.

Beantragen Sie Ihre Meldebescheinigung jetzt bequem online und sparen Sie sich den Weg zum Einwohnermeldeamt. Mit unserem Service erhalten Sie Ihre Meldebescheinigung schnell und einfach, ohne Behördengänge und lange Wartezeiten. Der Antrag dauert nur wenige Minuten und Sie erhalten Ihre Meldebescheinigung direkt von der Meldebehörde per Post zugeschickt. Probieren Sie es jetzt aus!

Meldebescheinigung jetzt einfach online beantragen! Unser Service ermöglicht Ihnen die unkomplizierte Beantragung Ihrer Meldebescheinigung von zu Hause aus. Keine langen Wartezeiten oder Behördengänge mehr – in nur wenigen Schritten erhalten Sie Ihre Meldebescheinigung direkt von der Meldebehörde per Post zugeschickt. Überzeugen Sie sich jetzt von unserem schnellen und zuverlässigen Service.


Meldebescheinigung jetzt einfach online beantragen! Keine langen Wartezeiten oder Behördengänge mehr. In nur wenigen Schritten erhalten Sie Ihre Meldebescheinigung direkt von der Meldebehörde per Post zugeschickt. 

Meldebescheinigung jetzt einfach online beantragen! Unser Service ermöglicht Ihnen die unkomplizierte Beantragung Ihrer Meldebescheinigung von zu Hause aus. Überzeugen Sie sich jetzt von unserem schnellen und zuverlässigen Service. Probieren Sie es jetzt aus!

Beantragen Sie hier Ihre Meldebescheinigung jetzt bequem online.  Unser Service meldebescheigung.online ermöglicht Ihnen die unkomplizierte Beantragung Ihrer Meldebescheinigung von zu Hause aus. Probieren Sie es jetzt aus!

Unsere neue Serviceleistung zielt Vereinfachung von Behördengängen und Bürgerfreundlichkeit ab. Fordern Sie Ihre persönliche Meldebescheinigung einfach und direkt online zu beantragen, ohne den Weg zur Post auf sich nehmen oder Behörden kontaktieren und mit Telefonwarteschlangen und Sachbearbeitern kommunizieren zu müssen.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Weiler bei Monzingen, Rheinland-Pfalz, Deutschland

Die Gemeine Weiler bei Monzingen liegt im Landkreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz, Deutschland. Der Ort hat eine Gesamtfläche von 12,25 Quadratkilometern und zählt 1.453 Einwohner (Stand: Januar 2020). Die Amtszeit des Ortsbürgermeisters beträgt 5 Jahre. Erster Ortsbürgermeister war Johannes Kappes aus dem Jahr 1835. Der Ort ist für seinen Weinbau bekannt, besonders die Weine der Lage "Weiler Scharzhofberg" sind besonders beliebt. Weiler bei Monzingen hat einige historische Gebäude und Plätze, darunter eine sogenannte "Kapelle der Trauer", die St. Martin-Kirche und der 'Old Moore Square'. Die Neustadt Weiler wurde 1983 als Denkmal anerkannt und ist seit 1996 Teil des

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung an.

Jetzt anfordern

Select your language

English